Hygieneleitfaden der Gesamtschule Hünxe (Stand 22.8.2020)

Das Schuljahr beginnt wie es geendet hat: mit Präsenzunterricht unter Beachtung bestimmter Bedingungen. Dazu gehören

  • Mindestabstand von 1,5 Metern[1]
  • regelmäßiges Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen im Gebäude,
  • Nachverfolgbarkeit,
  • regelmäßiges Händewaschen (20 – 30 Sekunden)[2],
  • Niesetikette (in die Armbeuge niesen und dabei von Personen abwenden)[3] und
  • Einbahnstraßensystem.

Durch das Einhalten der Regeln tragen alle zur Sicherheit in der Schule bei.

  1. Masken
    Im Gebäude gilt die Maskenpflicht. Alle, auch die doppelt geimpften und genesenen Personen, tragen im Inneren des Gebäudes eine medizinische Maske. Auf dem Schulhof ist dies nicht notwendig, allerdings muss auf den Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet werden. Im Sportunterricht muss im Gebäude nur eine Maske getragen werden, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Im Musikunterricht gilt, dass ab einer Inzidenz von 35 das Singen und Spielen von Blasinstrumenten nur im Freien erfolgen kann.
  2. Tests
    Tests finden in der Schule montags und mittwochs in der 1. Stunde statt. Verspätete Schüler:innen werden in der Lerngruppe getestet.

Schüler:innen, die vollständig geimpft oder genesen (bis zu 6 Monate nach Erkrankung) sind oder einen Bürgertest haben, sind von der Testung in der Schule befreit. Für die Befreiung wird der entsprechende Nachweis bei der Klassenleitung vorgelegt.

Positiv getestete Schülerinnen oder Schüler, bei denen im Verlauf des Unterrichts Erkältungssymptome auftreten, werden in den Sanitätsraum geschickt und in Absprache mit den Erziehungsberechtigten alleine nach Hause geschickt oder von den Eltern abgeholt.
Weitere Schritte bespricht die Schulleiterin ggfs. mit dem Gesundheitsamt.

  1. Nachverfolgbarkeit
    Jede Schülerin und jeder Schüler hat einen festen Sitzplatz. Die Sitzordnung wird von der Klassenleitung festgelegt und bleibt möglichst durchgängig bestehen. Partner:innen- und Gruppenarbeiten sind möglich, allerdings müssen Veränderungen der Sitzordnung erfasst und zwei Wochen dokumentiert werden, um die Nachverfolgbarkeit im Unterricht sicherzustellen.
  2. Verhalten bei Erkältungskrankheiten
    Schüler:innen, die Anzeichen von Erkältungen haben, bleiben zunächst für 24 Stunden zu Hause und lassen sich testen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten und der Schnelltest negativ ist, nimmt der Schüler oder die Schülerin wieder am Unterricht teil. Kommen weitere Symptome wie Husten, Fieber und Geschmacksverlust hinzu, so sollte ein Arzt hinzugezogen und ggfs. ein PCR-Test durchgeführt werden.
  3. Quarantäne
    Wenn eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet ist, dann müssen nur die Schülerinnen und Schüler in Quarantäne, die unmittelbar benachbart dazu gesessen haben sowie enge Kontaktpersonen. Kontaktpersonen können sich mit einem PCR-Test ohne Karenzzeit freitesten lassen. Doppelt geimpfte Schülerinnen und Schüler, die keine Symptome haben, dürfen trotz des Infektionsfalls die Schule besuchen. Bedingung für diese Regelungen ist, dass alle Schüler:innen ihre medizinischen Masken sachgerecht getragen haben und die Räume ausreichend gelüftet wurden.
  4. Rückkehr aus dem Urlaub
    Nach der Rückkehr aus verschiedenen Ländern gelten besondere Vorschriften. Wir bitten alle Eltern, die gültigen Quarantäneregelungen und Testpflicht zu beachten und umzusetzen. Informationen sind unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html. zu erhalten.
  5. Maßnahmen im Gebäude und in den Räumen

Für die Gebäude wurden die Hygienevorgaben des Ministeriums mit dem Schulträger und der Reinigungsfirma wie folgt abgesprochen:

  • Jeder Klassenraum hat einen Seifen- und Papierspender.
  • Jeder Klassenraum wird täglich gereinigt.
  • Auf den Toiletten sind Papierspender.

 

In den Räumen gilt:

  • Die Unterrichtsräume werden regelmäßig und wirksam durchlüftet. Einige Gebäudeteile verfügen über Lüftungsanlagen. Die Gemeinde plant perspektivisch, auch die anderen Gebäudeteile damit auszustatten. Eine Anschaffung von Luftfiltern ist nicht geplant.
  • Wenn eine Gruppe einen Raum verlässt, dann desinfiziert sie die Tische.
  • Zum Unterrichtsschluss werden alle Stühle hochgestellt, der Boden muss gefegt werden.
  1. Schulmitwirkungsgremien
    An den Sitzungen der Schulmitwirkungsgremien können Sie nur teilnehmen, wenn Sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Der Test darf max. 48 Stunden alt sein. Im Gebäude müssen Sie medizinische Masken tragen. Bei den Klassen- bzw. Jahrgangspfleg-schaften nimmt bitte nur ein Elternteil an den Sitzungen teil.
  2. Weitere Informationen
    Die genauen Regelungen finden sich in den Schulmails vom 30.6., 5.8. und 17.8.2021 unter
    www.schulministerium.nrw/archiv-2021.

Weitere Hinweise finden sich in der Corona-Schutzverordnung[4] und Corona-Betreuungsverordnung[5], die erneuert worden sind.

[1] Infos Bundesgesundheitszentrale zum Abstand: https://www.youtube.com/watch?v=wnx7cOZXX_8

[2] Infos Bundesgesundheitszentrale zum Hände waschen: https://www.youtube.com/watch?v=hd1V04xcTds

[3] Infos Bundesgesundheitszentrale zum Niesen: https://www.youtube.com/watch?v=1XdIvgq008E

[4] CoronaSchVO:https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210817_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf

[5] CoronaBetrVO: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asst/document/210813_coronabetrvo_vom_13.08.2021.pdf