Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus gegebenem Anlass möchten wir heute noch einmal darauf hinweisen, dass in den Schulbussen weiterhin eine Maskenpflicht besteht.

§ 3

Maskenpflicht

(1) In folgenden Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme und Erbringung folgender Dienstleistungen ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:

2. in öffentlich zugänglichen oder finanzierten Verkehrsmitteln, die üblicherweise für den Transport zur Schule, zur Arbeit und zu sonstigen Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden (Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, Schülerbeförderung und ähnliche Angebote), von Fahrgästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und dem Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht,

Bitte tragen Sie daher dafür Sorge, dass Ihr Kind auf der Busfahrt eine Maske trägt.

Nach zweimaliger Ermahnung durch den/die Busfahrer:in oder Busbegleiter:innen behalten wir uns vor, Ihr Kind für einen Zeitraum bis zu einer Woche vom Schulbusverkehr auszuschließen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Schulleitung