Rahmenkonzept: Distanzunterricht an der Gesamtschule Hünxe

(Entwicklungsstand 24.11.2020)

An der Gesamtschule Hünxe wird IServ als Schulserver eingeführt. Aufgabe der Schule ist es, die Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich mit dem Server vertraut zu machen.

Ein einführendes Fortbildungsangebot findet am 26.11.2020 in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr statt, eine Vertiefung erfolgt auf der SchiLF am 09.12.2020.

Für diese Fortbildungen besteht Anwesenheitspflicht für das gesamte Kollegium, also auch für alle Teilzeitkräfte.

Alle Schüler/innen werden im Anschluss von den vorab fortgebildeten Klassenleitungen in den Umgang mit IServ eingewiesen.

Auch üben die Klassenleitungen mit ihren Klassen das korrekte Verfassen von E-Mails.

1. Grundsätzliche Überlegungen

Distanzunterricht dient der Sicherung des Bildungserfolges der Schüler/innen, falls der Präsenzunterricht z. B. aus Gründen der Corona-Pandemie nicht realisierbar ist. Dieser Fall kann eintreten, wenn

  • auf behördliche Anordnung die Schule geschlossen oder einzelne Jahrgänge oder Klassen vom Unterricht ausgeschlossen werden;
  • einzelne Lehrer/innen aus Gründen des Infektionsschutzes nicht eingesetzt werden können und kein Vertretungsunterricht erteilt werden kann;
  • einzelne Schüler/innen aus Gründen des Infektionsschutzes keinen Präsenzunterricht erhalten können.

In den o.g. Fällen sind alle Lehrkräfte verpflichtet, Distanzunterricht durchzuführen.

Die Schüler/innen sind zur Teilnahme am Distanzunterricht in gleicher Weise verpflichtet wie zur Teilnahme am Präsenzunterricht.

Auch der Unterricht auf Distanz findet auf der verbindlichen Grundlage und in Übereinstimmung mit den geltenden Kernlehrplänen sowie den schulinternen Curricula statt.

 

2. Gesetzliche Grundlagen

Zweite Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG vom 30. Juni 2020; MSB NRW (s. 6. Anhang)

 

3. Standards für die Aufgabenvergabe

– Lernaufgaben werden für alle Fächer gestellt. Dabei ist bei der Quantität und dem Anspruch der gestellten Aufgaben die Heterogenität der Lerngruppen unbedingt zu berücksichtigen. Es bietet sich an, Aufgabenstellungen kleinschrittig und strukturiert zu formulieren, um allen Schüler/innen die Chance zu einer angemessenen Bearbeitung zu ermöglichen. Sinnvoll wird es auch sein, leistungsstärkeren Schüler/innen anspruchsvollere Zusatzaufgaben zu geben.

Fachlehrer/innen stellen für jede Lerngruppe, die sie laut Stundenplan unterrichten, eine Aufgabe. Dabei ist in der Sekundarstufe I folgender zeitliche Höchstrahmen zu beachten:

  • D, M, E:             je 4 Wochenstunden, also je 180 Min. / Woche
  • WP:            2 – 3 Wochenstunden, also 90 – 135 Min. / Woche
  • alle anderen Fächer: je 1- 2 Wochenstunden, also 45 – 90 Min. / Woche

In den Fächern, in denen Präsenzunterricht stattfindet, reduziert sich der Zeitumfang um die Präsenzzeit.

– In der Sekundarstufe II stellen alle Fachlehrkräfte für ihre Kurse Aufgaben.

– Alle Aufgaben werden über das Aufgabenmodul IServ vergeben. Die Aufgaben werden mit dem Abgabetermin in das Kalendermodul von IServ eingetragen, damit Kolleginnen und Kollegen, die eine Lerngruppe parallel unterrichten, über den Umfang der gestellten Aufgaben in anderen Fächern informiert sind. So lässt sich eine zeitliche Überforderung der Schüler/innen verhindern.

– Die Aufgaben werden spätestens bis Sonntagabend, 18.00 Uhr,  zur Verfügung gestellt und gelten für die jeweils folgende Schulwoche (Wochenplan).

Evtl. von Quarantäne betroffene Kolleginnen und Kollegen stellen ihren Lerngruppen spätestens nach 48 Stunden Aufgaben zur Verfügung.

– Der Abgabetermin wird von der Lehrkraft verbindlich festgelegt.

– Seitens der Lehrkräfte ist darauf zu achten als Arbeitsmaterial auch das jeweilige Lehr- und Arbeitsbuch, das die Schüler/innen auch im Präsenzunterricht verwenden, einzusetzen.

– Die Einführung neuer Themen und Inhalte erfolgt beim Lernen auf Distanz ohne Präsenz – wenn überhaupt – behutsam und in kleinen Schritten.

 

4. Standards für die Kommunikation

– Insbesondere die Klassenleitungen sollen wöchentlich Kontakt mit den Schüler/innen ihrer Klasse ermöglichen. Auch beim Distanzlernen sind Kontakt und Beziehung wichtig.

– Anfragen von Schüler/innen und Eltern an Fachlehrer/innen und Klassenleitungen werden so zeitnah wie möglich, an Unterrichtstagen spätestens innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.

– Schüler/innen, die sich in Quarantäne befinden, sind verpflichtet, ihre Fachlehrer/innen zu kontaktieren.

– Schüler/innen erhalten zeitnah eine Rückmeldung / Wertschätzung für eingereichte Arbeiten. Da für Hauptfachlehrer/innen die ständige Korrektur aller Ergebnisse nicht zu leisten ist, ist schon bei der Aufgabenstellung zu bedenken, welche Form die Ergebnisse haben und ob und wie sie auf Richtigkeit überprüft werden können. Dabei sind alternative Wege des Feedbacks denkbar:

  • (Beispiel)Lösungen können im Nachgang versendet werden.
  • Feedback wird nur für Teilaufgaben vergeben.
  • Detailliertere Rückmeldungen werden nach einem transparenten rotierenden Verfahren gegeben, d.h. die Schüler/innen erhalten regelmäßig Rückmeldungen, aber nicht für jede erledigte Aufgabe.
  • Es werden Möglichkeiten des Feedbacks über Partneraustausch genutzt.

 

5. Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung umfasst auch die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Die Rückmeldung zu individuellen Lernprozessen, Leistungsständen und möglicher Förderung sind für die Lehrkräfte verpflichtend.

Arbeiten und Klausuren finden i. d. R. im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Die im Distanzunterricht erbrachten Leistungen werden also in die Bewertung der sonstigen Leistungen im Unterricht einbezogen.

Leistungsbewertungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ können auch auf Inhalte des Distanzunterrichts zurückgreifen.

Auch Schüler/innen mit Corona-relevanten Vorerkrankungen sind verpflichtet, an den schriftlichen Leistungsüberprüfungen unter Wahrung der Hygienevorkehrungen teilzunehmen.